Wo können Corona-Schnelltests durchgeführt werden?
Die Antigen-Schnelltests können z.B. in Impfzentren, Apotheken und Hausarztpraxen durchgeführt werden. Nach der neuen Corona-Testverordnung sollen die lokalen Gesundheitsämter koordinieren, wer die Tests an welchen Stellen durchführen kann. Das könnten z.B. auch private Anbieter sein, mit denen Verträge abgeschlossen würden. In einigen Kommunen sind bereits die entsprechenden Teststellen benannt.
Doch zum Start sind noch einige Fragen offen. So ist zum Beispiel oft noch unklar, in welchen Apotheken Antigen-Schnelltests durchgeführt werden können. Grundsätzlich dürfen Apotheken seit dem 21. Dezember 2020 Antigen-Schnelltests für Menschen ohne Symptome durchführen. Von dieser Möglichkeit haben nicht alle Apotheken Gebrauch gemacht.
So braucht etwa jede Apotheke, die Tests anbieten will, ein Hygienekonzept, einen abgetrennten Raum für die Tests und möglicherweise auch zusätzliches Personal. Diese Voraussetzungen werden auch künftig nicht alle Apotheken erfüllen können. Wie viele Apotheken die Schnelltests letztlich durchführen können, steht noch nicht fest. Auch ist noch nicht flächendeckend Testmaterial vorhanden.
Wann die Tests in die Hausarztpraxen geliefert werden, ist ebenfalls noch unklar – und auch, wie die Testorganisation in den Praxen ablaufen wird.
Neu in der Testverordnung ist die Möglichkeit, für den öffentlichen Gesundheitsdienst mit Schnelltests auch Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren, zu beauftragen. Dazu müssen die Personen entsprechend qualifiziert und zuverlässig sein. So sind z.B. private Testzentren nicht automatisch bei der kostenlosen Bürgertestung mit dabei, sondern müssten erst vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt werden.